Die Nichtabzugsfähigkeit sog. finaler Verluste aus einer in Belgien belegenen Betriebsstätte bei der inländischen Besteuerung aufgrund der abkommensrechtlichen Steuerfreistellung dieser Einkünfte verstößt lt. Finanzgericht Düsseldorf weder gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit noch gegen den unionsrechtlichen bzw. den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (Az. 2 K 3098/20 G,F). Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 22/25 anhängig.
Im konkreten Fall erzielte die Klägerin, eine inländische KG, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und war Organträgerin u. a. einer deutschen GmbH (im Weiteren: H.-GmbH), die ihrerseits an einer in Belgien ansässigen KG (Commanditaire Vennotschap – CV) beteiligt war (im Weiteren: R.-CV). Die R.-CV war im Bereich des Handels tätig, wurde nach belgischem Recht steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt und unterhielt dort eine Betriebsstätte. Nach ihrer Liquidation und Löschung entfielen nicht ausgeglichene Verluste auf die H.-GmbH. Die R.-CV konnte diese Verluste weder tatsächlich noch rechtlich in irgendeiner Form steuerlich nutzen. Die Klägerin war der Ansicht, dass die der H.-GmbH zuzurechnenden Verluste aus der Liquidation der R.-CV bei ihr als sog. finale Verluste steuerlich anzuerkennen sind und begehrte eine entsprechende steuerliche Berücksichtigung.
Das Finanzgericht Düsseldorf wies die Klage als unbegründet ab. Die auf die Beteiligung an der R.-CV entfallenden Einkünfte und damit auch Verluste seien gem. des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Belgien (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Belgien) von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Die DATEV Infothek darf nur von DATEV-Mitgliedern verwendet werden.
Tragen Sie bitte die erforderlichen Daten in der Konfiguration dieses Widgets ein, um die Infothek zu aktivieren.
Steuerberaterin Adda Gardemann
Bergstraße 30
52379 Langerwehe
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.