Ein großer Teil der Änderungen von Steuerbescheiden beruht auf der Anwendung des § 173 AO. In dieser Vorschrift sind Regelungen enthalten, die dem Finanzamt die Möglichkeit geben, Steuerbescheide dann zu ändern, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich auftauchen, die dem Finanzamt vorher nicht bekannt waren und die zu einer Änderung des bisherigen Steuerbescheides führen können.
mehrDie Anbieterin eines Teleshoppingsenders hat keinen Anspruch auf Aufnahme ihres Programms in die sog. Public-Value-Liste, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen des Medienstaatsvertrags nicht erfüllt.
mehrKein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbstständiger Erwerbstätigkeit
mehrBei der Beurteilung des Leistungsanspruchs von Patienten mit chronischem Fatigue-Syndrom (CFS) kann auch auf abgesenkte Evidenzmaßstäbe zurückgegriffen werden.
mehrDas neue Portal für die staatliche E-Auto-Förderung ist nun offiziell online. Wer den Zuschuss beantragen möchte, sollte jedoch die Nachweispflichten beachten: Erforderlich sind die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide der zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Steuerberaterin Adda Gardemann
Bergstraße 30
52379 Langerwehe
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